Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Anmietung einer Fotobox bei Gerald Hoffmann Fotografie und Bildbearbeitung

1.Allgemeines

1.1 Der Vermieter der Fotobox Gerald Hoffmann Fotografie und Bildbearbeitung erbringt seine Leistung ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten sofern keine Änderungen durch den Vermieter bekannt gegeben wird für Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

Wurden durch die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche durch Schriftform niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden ABG vor. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen
keine Gültigkeit, es sei denn, Gerald Hoffmann Fotografie und Bildbearbeitung nimmt diese schriftlich an.

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, sobald der Kunden durch die Annahmen des Angebot schriftlich ( Email, Fax, Brief ) zustimmt, spätestens jedoch bei Entgegennahme der Leistung.


2. Leistungen

2.1. Mit der Anmietung der Fotobox des Vermieters - Gerald Hoffmann Fotografie und Bildbearbeitung – werden ausschließlich Leistungen zur digitalen Aufzeichnungen und Druckerzeugnis von Bildaufnahmen erbracht. Die Art, der Ort, sowie Zeit und Umfang der zu erbringenden Dienstleistung sind im Vertrag bestimmt.

Gerald Hoffmann Fotografie & Bildbearbeitung erbringt die Leistung durch die Anlieferung, den Aufbau, die Inbetriebnahme sowie die Vorortbetreuung der Fotobox. Die vereinbarte Leistung durch Dritte erbringen zu lassen ist zulässig.   

Die vereinbarten Leistungen sind dem Mietvertrag zu entnehmen.

2.2 Leistungsstörung

Ergeben sich Leistungsstörungen durch mangelnde Mitwirkungspflicht des Mieters oder deren Veranstaltungsteilnehmern bleiben Ansprüche aus dem Vertrag ggü. Gerald Hoffmann Fotografie und Bildbearbeitung unberührt. Ergeben sich Leistungsstörungen durch den Vermieter bemüht sich der Vermieter um schnellstmögliche Beseitigung. Sollte dieses nach Einschätzung des Vermieters nicht möglich sein, wird die erbrachte Leistung abgerechnet.Einen Anspruch auf eine Nacherfüllung besteht nicht. Eine Mangelbeseitigung durch den Kunden ist ausgeschlossen.

Der Vermieter ist zum sofortigen Abbau der Fotobox berechtigt, wenn aus erforderlichen und nicht abzustellenden Gründen durch Verschulden des Kunden oder dessen Veranstaltungsteilnehmern ein Verbleib der Fotobox oder Personal nicht zumutbar ist. Der Mieter selbst verpflichtet sich seine Veranstaltungsteilnehmer auf einen pfleglichen Umgang mit dem gemieteten Equipment hinzuweisen und dem Personal an der Fotobox folge zu leisten.

Die Vergütungsansprüche bleiben hiervon unberührt. Berechtigte Gründe sind hierfür

Unsach- und nicht ordnungsgemäßer Umgang mit der Fotobox, übermäßigen Alkoholkonsum, Beleidigung und Bedrohung des Betreuungspersonal                                                                                                                                                                                                                                                

3. Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Mieter der Fotobox wird bei der Erbringung seiner Leistungen in erforderlicher und angemessener Weise unterstützen. Hierzu gehört über den Zeitraum der Buchung, die Duldung des Zugangs zum Ausstellungsort. Erfolgt der Einsatz der Fotobox in Räumlichkeiten Dritter, so ist dafür Sorge zu tragen, dass eine Duldung durch einen Mitarbeiter der Gerald Hoffmann Fotografie und Bildbearbeitung zulässig ist. Geeignete Stromquellen ( 220V / 16A ) müssen unmittelbar ( max. 2m ) vom Aufstellungsort der Fotobox vorhanden sein.

Um eine Bildgestaltung, auch mit mehreren Teilnehmern zur gleichen Zeit zu gewährleisten, ist eine Nutzungsfläche von 2,20 m ( Breite ) *3,00 m Tiefe optimal.

4. Urheber-, und Nutzungs-, Datenschutzrecht

4.1 Dem Vermieter – Gerald Hoffmann Fotografie und Bildbearbeitung – steht das Urheberrecht an den digitalen Aufzeichnungen in jeglicher Form und Darstellungsweise nach dem Urheberrechtsgesetz zu

Gerald Hoffmann Fotografie & Bildbearbeitung überträgt dem Kunden für alle Aufnahmen an der Fotobox das einfache Nutzungsrecht. Dies gilt auch bei Weitergabe an deren Veranstaltungsteilnehmer. Eine kommerzielle Nutzung ist ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters untersagt. Das
Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung an den Mieter über.

4.2. Die Firma Gerald Hoffmann Fotografie &Bildbearbeitung erhebt und verarbeitet Ihre personenbezogene Daten ( Fotos ) unter Einhaltung der DSGVO.

Auf den Datenschutz werden Teilnehmer vorab durch den Mieter, sowie durch den Vermieter – Gerald Hoffmann Fotografie & Bildbearbeitung durch einen Hinweis an der Fotobox nach Informationspflichten nach Art 13 der DSGVO hingewiesen. ( Recht am eigenen Bild, DSVGO ).

Es wird keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekten übernommen. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus obliegt dem Mieter. Der Mieter ( Kunde ) ist ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Übergabe durch den Vermieter, durch einen Link zu einer passwortgeschützten Galerie für die sachgemäße Verwendung verantwortlich.

5. Vergütung und Eigentumsvorbehalt, Vertragsrücktritt

5.1. Die vereinbarte Vergütung ist dem Mietvertrag zu entnehmen und richtet sich nach dem im Angebot genannten Mietpreis.

5.1. Der Vermieter erhebt bei schriftlicher Angebotsannahme eine Anzahlung von 50% des vereinbarten Mietpreis. Geht die Anzahlung binnen 7 Tagen nach Rechnungsstellung nicht auf das Konto der Firma Gerald Hoffmann Fotografie & Bildbearbeitung ein, so ist dieser zur Kündigung des Vertrages berechtigt.Die Schlussrechnung und Berechnung der weiteren 50% geht dem Mieter eine Woche vor der Veranstaltung zu und ist sofort fällig, jedoch spätestens am Veranstaltungstag in bar zu entrichten.

5.2. Ergeben sich Verschiebungen von Aufbau-, Anfangs und Endzeiten Mehrzeiten oder ergeben sich zusätzliche Zeiten, z.Bsp. durch Wartezeiten, so ist der Mieter verpflichtet diese Mehrzeiten nach dem Stundensatz (99€) zu entrichten.

5.3. Kündigung einer Buchung durch den Kunden. Der Mieter kann innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Für kurzfristige, näher 14 Tage vor Veranstaltungstermin gilt diese Rücktrittsvereinbarung nicht. Eine Buchung wird beidseitig als verbindlich als Angebotsannahme angesehen, sobald die 50% Anzahlung auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist. Eine Rückzahlung der Anzahlung bei Rücktritt nach 14 Tagen ab Angebotsannahme erfolgt nicht.

6. Haftung

Jegliche Schadensersatzansprüche ggü. Gerald Hoffmann Fotografie & Bildbearbeitung sind soweit gesetzlich vertretbar ausgeschlossen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Veränderungen, Zerstörung oder Diebstahl des ihm zur Verfügung gestellten Material ( auch Requisiten ) im vollem Umfang, jedoch max. zum Wiederbeschaffungswert. Dies gilt auch für die Veranstaltungsteilnehmer. Der Mieter sowie der Vermieter verfügt über eine Haftpflichtversicherung, um Schäden in jeglicher Form abzudecken.  

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für gespeichertes Bildmaterial.
7. Schlussbestimmung

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschlang als vereinbart auch wenn Leistungen im Ausland erbracht werden. Sollten Bestimmungen im Einzelnen oder ganz unwirksam sein, so berührt dieses nicht die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, ungültige, fehlerhafte oder ergänzungswürdigen Bestimmungen durch eine sinnentsprechende wirksame wirtschaftliche und rechtliche Regelung zu ersetzen.